ABLAUF
ABLAUF EINER BEHANDLUNG
Zunächst erfolgt ein Anamnesegespräch in vertrauensvoller Atmosphäre mit einer ausführlichen Befunderhebung, sodass eine osteopathische Diagnose gestellt werden kann. Die Techniken werden dann individuell ausgewählt, sodass sie auf ihre Situation abgestimmt ist. Dabei ist mir wichtig, dass Sie umfassend über die Behandlung und die Diagnosestellung aufgeklärt werden und es immer Raum für Fragen gibt.
Wie oft eine osteopathische Behandlung stattfinden sollte, wird ganz individuell auf ihr Beschwerdebild entschieden.
Bei akuten Beschwerden kann es zu Sitzungen in kürzeren Zeitabständen kommen. Bei chronischen Beschwerden kann es sinnvoll sein, die Behandlungen mit längeren Zeitabständen begleitend fortzuführen.
Genauso nehmen aber viele Patienten die Möglichkeit in Anspruch sich 2-3 Mal im Jahr präventiv behandeln zu lassen. Jede Behandlung schließt die Veränderungen, die sich in der Zwischenzeit ergeben haben, mit ein und wird so wieder individuell angepasst.
KOSTEN EINER OSTEOPATHISCHEN BEHANDLUNG
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung sind individuell abhängig von der Dauer der Behandlung. In der Regel liegen diese zwischen 85- 120€ und ergeben sich aus der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Da die Osteopathie keine reguläre Leistung aller Krankenkassen ist, wird dieser Betrag direkt vom Patienten beglichen. Je nach Versicherung und Tarif beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den Kosten.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Viele der gesetzlichen Krankenversicherungen haben die Vorteile einer osteopathischen Behandlung erkannt und erstatten einen Teil der Kosten. Dazu reichen Sie die in der Praxis erhaltene Rechnung bei der Krankenkasse ein und bekommen anschließend einen entsprechenden Anteil ausgezahlt. Viele Krankenkassen wünschen zur Erstattung der Kosten ein Verordnung vom Arzt. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Private Krankenversicherung (PKV)
Im Rahmen der Gebührenverordung für Heilpraktiker (GebüH) wird ein Großteil der Behandlungskosten von den meisten Versicherung erstattet. Dies gilt auch für die Beihilfe und private Zusatzversicherungen für Heilpraktiker.
Die Kostenübernahme durch ihre Versicherung hängt sehr von der entsprechenden Versicherungsgesellschaft und Ihrem jeweiligen Tarif ab. Bitte besprechen Sie eine mögliche Kostenübernahme vor der Behandlung mit ihrer Versicherungsgesellschaft.